Frage aus dem Erstgespräch

Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Eine ehrliche Übersicht: wann es greift, wann nicht, was ich handwerklich leiste — und wo Ihre eigene Verantwortung anfängt. Keine Rechtsberatung — eine Faustregel für das Erstgespräch.

Was Sie hier finden

Was ist Barrierefreiheit im Web? Faustregel — ist Ihre Website pflichtig? Was ich handwerklich liefere Was ich NICHT liefere SEO und Barrierefreiheit — Mythos und Fakt Externe Quellen
Kurzfassung Seit Juni 2025 gilt das BFSG — aber nicht für jede Website. Pflichtig sind vor allem B2C-Dienstleistungen wie Shops oder Online-Buchung; reine Info-Seiten, B2B und Kleinstunternehmen fallen oft heraus. Was hier steht, ist eine Faustregel fürs Erstgespräch, keine Rechtsberatung. Handwerklich baue ich zugänglich — semantisches HTML, Kontraste, Tastatur-Bedienung, Alt-Texte. Die rechtsverbindliche Konformität prüfen aber Prüfstelle und Anwalt, nicht ich.

Was ist Barrierefreiheit im Web?

Eine Website ist barrierefrei, wenn sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann — auch wenn sie nicht der „Durchschnitts-Nutzer" sind. Einige Alltagsbeispiele:

Die offizielle technische Grundlage heißt WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 W3C-Recommendation (Update Dezember 2024). Die rechtlich maßgebliche EN 301 549 referenziert in der aktuellen Fassung weiterhin WCAG 2.1 AA — eine Aktualisierung auf 2.2 ist in der CEN/CENELEC-Pipeline. Die Stufe AAA ist freiwillig und wird vom WCAG-Gremium selbst nicht als flächendeckende Pflicht empfohlen.

Faustregel — ist Ihre Website überhaupt pflichtig?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Für Websites am wichtigsten: Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) — daneben erfasst das Gesetz auch bestimmte Produkte. Wer was anbietet und in welcher Größe, entscheidet über die Pflicht.

Eher pflichtig (BFSG-relevant)

Wenn Sie online verkaufen oder vermitteln

  • Online-Shop für Verbraucher
  • Online-Terminbuchung
  • Banken, Online-Banking
  • Personenbeförderung (Luft-, Bus-, Bahn-, Schiffsverkehr — überregional)
  • Telekommunikations-Anbieter
  • E-Book-Anbieter
  • Öffentliche Stellen (eigene Pflicht über BGG/BITV — unabhängig vom BFSG)
Eher nicht pflichtig

Wenn Sie nur informieren oder B2B

  • Visitenkarte ohne Vertragsabschluss
  • Vereinsseite ohne kommerzielle Tätigkeit
  • B2B-Websites (Geltung ist B2C)
  • Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten UND ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme — bei Dienstleistungen
  • Praxis-Website ohne Online-Buchung / Online-Formular
Kleinstunternehmen-Ausnahme im Detail Die Schwelle nach § 2 Nr. 17 BFSG ist kumulativ: weniger als 10 Beschäftigte UND Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 2 Mio. €. Sie gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wer als Solo-Selbstständiger eine Info-Website oder einen kleinen Online-Shop betreibt, fällt typisch hinein — der Shop ist selbst eine Dienstleistung. Wer dagegen erfasste Produkte (etwa E-Reader oder Smartphones) herstellt oder importiert, bleibt trotz Kleinstunternehmen-Größe für die Produkte in der Pflicht. Im Detail prüft das ein Anwalt im Einzelfall.

Diese Karten sind eine Faustregel, keine Rechtsberatung. Es gibt Grauzonen — eine Arztpraxis ohne Online-Termin ist eher außen vor, eine mit Online-Buchungsmodul kann pflichtig werden. In Zweifelsfällen empfehle ich eine anwaltliche Erstprüfung.

Indirekte Anforderungen — auch wenn das BFSG nicht greift Selbst wenn Ihre Website rechtlich nicht direkt pflichtig ist, können andere Anforderungen relevant werden: Förderprogramme verlangen oft Barrierefreiheit, Aufträge aus dem öffentlichen Sektor ebenfalls, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlaubt Diskriminierungs-Ansprüche unabhängig vom BFSG, und Wettbewerbsrecht kann Abmahnungen auslösen. Eine pauschale „Sie müssen nicht"-Aussage ist riskant.

Was ich handwerklich liefere

Ich baue grundsätzlich so, dass die wichtigsten Barrierefreiheits-Aspekte abgedeckt sind. Das ist keine Marketing-Spielerei, sondern Teil sauberer Web-Entwicklung. Konkret:

Die Hauptseite mirco.dev erreicht regelmäßig einen Lighthouse-Accessibility-Score von über 98 von 100 — wo Punkte fehlen, gehen sie auf bewusste Editorial-Entscheidungen zurück. Auf Kundenprojekten ohne diese Eigenheiten ist ein hoher Wert das Ziel; wie hoch er ausfällt, hängt vom gewählten Stack (also: der technischen Basis Ihrer Website — siehe Bauweise →) und vom verfügbaren Budget ab. Ob das im Einzelfall für eine rechtsverbindliche Konformitätserklärung reicht, ist eine separate Frage (siehe unten).

Was ich NICHT liefere

Ich bin Webentwickler, nicht Anwalt oder Prüfstelle. Folgendes gehört ausdrücklich nicht zu meinem Leistungsumfang — auch wenn die Website handwerklich noch so sauber gebaut ist:

Wenn Sie eine rechtsverbindliche Bewertung brauchen — etwa weil Sie BFSG-pflichtig sind, weil ein öffentlicher Auftrag das verlangt oder weil Sie Abmahn-Risiko fürchten — empfehle ich eine anerkannte BITV-Test-Prüfstelle in Kombination mit anwaltlicher Begleitung. Eine handwerkliche Vorab-Prüfung mit Schwachstellen-Dokumentation kann ich auf Wunsch leisten, die rechtsverbindliche Aussage liegt aber bei den Fachleuten.

Die Verantwortung für die Konformität Ihrer Website liegt bei Ihnen. Ich liefere ein sauberes Fundament; die rechtliche Bewertung und Pflicht-Erklärungen (etwa eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website) sind Aufgabe von Ihnen mit fachlicher Unterstützung.

SEO und Barrierefreiheit — Mythos und Fakt

„Bringt Barrierefreiheit SEO-Vorteile?" — die Antwort ist nuanciert und wird gerne überverkauft.

Fakt: Google bestätigt keinen direkten Ranking-Faktor für Barrierefreiheit. Wer „Accessibility = SEO-Boost" als plumpe Marketing-Aussage liest, sollte vorsichtig sein — das ist nicht belegt.

Was stimmt: Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit decken sich mit dem, was Google für Crawling und Core Web Vitals belohnt — semantisches HTML, klare Heading-Struktur, beschriftete Bilder, gute Mobiltauglichkeit, schnelle Performance. Es ist eine Schnittmenge, kein direkter Hebel. Barrierefreie Websites haben oft auch besseres SEO — weil dieselben Best Practices wirken.

Mit anderen Worten: Ich baue für Menschen, nicht für Suchmaschinen. Genau das belohnen die Suchmaschinen.

Externe Quellen

Drei behördliche und amtliche Quellen für Vertiefung — alle aktuell und langlebig. Wenn die Rechtslage sich entwickelt, finden Sie dort den aktuellen Stand.

Konkret werden

Greift das bei Ihrem Projekt?

Erzählen Sie mir, was Sie vorhaben — ich sage Ihnen meine handwerkliche Einschätzung, wo Ihr Projekt in der Faustregel oben landet und was das technisch bedeutet. Ob das BFSG rechtlich greift, klärt im Zweifel ein Anwalt; die handwerkliche Vorab-Klarheit gebe ich gerne. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenloses Erstgespräch

Stand: Frühsommer 2026. Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft; Auslegungspraxis und Rechtsprechung entwickeln sich noch. Diese Seite ist eine handwerklich-praktische Übersicht, keine Rechtsberatung. Für rechtsverbindliche Auskünfte ist anwaltliche Prüfung im Einzelfall erforderlich. Verweise auf Gesetze, Normen (WCAG-Versionen, EN 301 549) und Schwellenwerte können sich ändern — im Zweifel die genannten behördlichen Quellen oder einen Fachanwalt konsultieren. Ich übernehme keine Haftung für die rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Situation.